Fortschritt in Sachen Gleichberechtigung
Des Weiteren betreffen Fälle, die sich mit der männlichen Vormundschaft beschäftigen, bloß diejenigen Frauen, denen es zum Beispiel nicht gestattet ist, ohne die Erlaubnis ihres Vormundes zu heiraten.
In den meisten Fällen übernehmen die Väter die Rolle des gesetzlichen Vormunds. Doch in Fällen, in denen der Vater als Vormund nicht zur Verfügung steht, und es auch keinen anderen männlichen Verwandten gibt, der diese Rolle ausfüllen könnte, müssen die Gerichte einen Vormund bestimmen. Dieses Verfahren führt häufig zu unangenehmen und langwierigen Verzögerungen.
Frauenrechtsgruppen waren begeistert angesichts der Aussicht auf weibliche Richter. Sie hegten die Hoffnung, dass die Richterinnen genau die Fälle beaufsichtigen könnten, in denen Frauen häufig benachteiligt werden.
Die Richterinnen könnten Entscheidungen zur Vermögensaufteilung bei Scheidungs- oder Sorgerechtsfällen in Zukunft gerechter und nicht mehr zum einseitigen Lasten der Frauen ausfallen lassen. Ebenso könnten sie die Ernennung eines männlichen Vormundes beschleunigen, sollte der biologische Vater der Braut als natürlicher Vormund ausfallen.
Rechtliche Gleichstellung
"Die Einsetzung der beiden weiblichen Richter wurde beschlossen, um die Justiz in Fällen, welche Familienfragen und Frauenrechte betreffen, zu verbessern und um gegenwärtigen Bedürfnissen zu entsprechen", sagte Premierminister Najib Razak.
Und tatsächlich: Selbst wenn die Ernennung der beiden Richterinnen für einigen Unmut in den konservativen Kreisen der Scharia-Gerichte gesorgt hat, so stellten sich die Befürchtungen der Frauenbewegung als unbegründet heraus. Ende Juli entschied eine eigens für diese Frage eingesetzte Kommission, dass weibliche Richterinnen die gleichen Fälle behandeln werden können wie ihre männlichen Pendants.
Der Koran ordnet ausschließlich an, dass Richter ihre Weisheit einsetzen sollen, um das Justizwesen zu verbessern. So fordert Sure 4, Vers 58: "Und dass ihr, wenn ihr zwischen den Menschen richtet, in Gerechtigkeit richtet."
Der Vers betont vor allem den Aspekt der Gerechtigkeit und gibt keinerlei Angaben darüber, ob der Richter männlich oder weiblich sein soll. Es gibt also keinen Grund, warum Frauen nicht auch Scharia-Gerichten vorsitzen können, so wie sie es ja auch schon seit langem bei den Zivilgerichten tun.
Die eigentliche Aufgabe liegt jetzt darin, sicherzustellen, dass die Richter, seien sie männlich oder weiblich, den Wert der Gerechtigkeit hochhalten.
Marina Mahathir
© Commen Ground News Service 2010
Übersetzung aus dem Englischen: Christian Horbach
Redaktion: Lewis Gropp/Qantara.de
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